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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ingenieurbüro Michael John
(Stand: 01.01.2010)

1. Allgemeines

1.1 Für den Geschäftsverkehr zwischen dem Ingenieurbüro Michael John, im folgenden IgB genannt, und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem IgB, auch wenn darauf nicht besonders Bezug genommen wird. Änderungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung beider Vertragspartner wirksam.

1.2 Angebote sind freibleibend, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Aufträge und Vereinbarungen werden erst verbindlich, wenn sie durch das IgB schriftlich bestätigt worden sind. Auslieferungen und Rechnungslegung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich.

1.3 Für den Umfang der Lieferpflicht ist nur die schriftliche Auftragsbestätigung von dem IgB maßgebend. Eigenschaften des Kaufgegenstands sind nur dann zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Technische Änderungen, durch die die Funktion der Liefergegenstände nicht beeinträchtigt wird, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten.

1.4 Eigentums- und Urheberrechte an den den Angeboten zugrundeliegenden Unterlagen stehen ausschließlich dem IgB zu. Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte bleiben vorbehalten. Die Angebote dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Den Angeboten zugehörige Zeichnungen, Muster und sonstige Unterlagen sind, soweit der Vertrag nicht zustande kommt, auf Verlangen zurückzugeben.

2. Preise

2.1 Grundlage der Preise sind die jeweils gültigen Honorare des IgB. Die Preise bemessen sich nach Art und Umfang des Angebotes und werden angepaßt, wenn vom Auftraggeber nachträgliche Änderungen gewünscht werden.

2.2 Das IgB ist berechtigt, über erbrachte Teilleistungen Abschlagsrechnungen zu erteilen; dies gilt entsprechend, wenn das IgB mit dem Kunden Leistungssätze bzw. Stundenverrechnungssätze vereinbart hat.

2.3 Preise verstehen sich ab Westerburg zuzüglich Verpackung/Versand oder Anfahrtskosten und der zum Leistungszeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer.

2.4 Schulung, Hotline oder sonstige Nebenleistungen sind im Preis, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht enthalten.


3. Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis sofort netto Kasse zur Zahlung fällig. Bei Entwicklungen, Recherchen, Auslandsprojekten ist abweichend hiervon die Hälfte des Preises bei Auftragserteilung fällig, die zweite Hälfte bei Abnahme.

3.2 Schecks gelten erst dann als Zahlung, wenn sie eingelöst sind. Im Übrigen werden sie nur erfüllungshalber angenommen. Spesen gehen zu Lasten des Scheckausstellers.

3.3 Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist das IgB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank zu fordern. Im kaufmännischen Verkehr ist das Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen. Im übrigen ist das Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, soweit der Gegenanspruch nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge und Verzugszinsen ist das IgB zu keiner weiteren Leistung verpflichtet.

3.4 Der Auftraggeber darf weder Zahlungen wegen einer Gegenforderung zurückbehalten noch mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, diese sind rechtskräftig festgestellt oder von dem IgB schriftlich anerkannt worden.

4. Lieferung

4.1 Mit dem Datum der Auftragsbestätigung beginnt die Lieferzeit. Lieferfristen sind unverbindlich, werden jedoch nach Möglichkeit eingehalten. Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, nach Setzung einer weiteren, mindestens 60-tätigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.

4.2 Unabhängig vom Umfang des Auftrages behält sich das IgB das Recht von Teillieferungen vor.

5. Gefahrenübergang

5.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht spätestens mit der Absendung der Ware oder Dienstleistung auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch bei Teillieferungen und für den Fall, daß IgB die Kosten für Transport, Transportversicherung oder Aufstellung übernommen hat.

5.2 Wenn vom Auftraggeber gewünscht, kann eine Transportversicherung zu dessen Lasten abgeschlossen werden.

5.3 Die Gefahr geht auch dann über, wenn Versandbereitschaft gegeben ist, die Lieferung jedoch aus Gründen unterbleibt, die das IgB nicht zu vertreten hat. Voraussetzung für den Gefahrenübergang ist die Mitteilung der Versandbereitschaft an den Auftraggeber.

6. Rücktritt, Rücksendungen

6.1 Der Rücktritt von einem bereits erteilten Auftrag ist nur mit der schriftlichen Zustimmung des IgB möglich. In diesem Fall ist das IgB berechtigt, Stornokosten in Höhe von 20% des Nettopreises, mindestens aber 100 Euro zu berechnen.

6.2 Alle Rücksendungen an das IgB erfolgen auf Gefahr des Absenders und müssen das IgB frei von allen Kosten erreichen. Unfreie Rücksendungen werden von IgB nicht angenommen und gehen kostenpflichtig an den Absender zurück.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, daß dieser seinen Untersuchungs- und Rückgabeobligenheiten gemäß §377 und §378 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängel der gelieferten Ware oder Dienstleistung sind unverzüglich spätestens jedoch 10 Tage nach Lieferung (bzw. bei verdeckten Mängeln 10 Tage nach deren Erkennbarkeit) schriftlich, per Einschreiben, anzuzeigen.

7.2 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers, soweit sie dem IgB zu vertreten sind, beschränken sich bei fristgerechter Rüge auf Nachbesserung, oder nach Wahl des IgB auf Ersatzlieferung jeweils ab Geschäftssitz Westerburg. Sollte die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl mindern oder wandeln.

7.3 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers (insbesondere für Mangelfolgeschäden), gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.4 Mängelrügen berühren die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch IgB schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die gelieferte Ware oder Dienstleistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des IgB. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gelieferte Ware oder Dienstleistung bis zum Eigentumsübergang weder zu verpfänden noch zur Sicherheit zu übereignen.

8.2 Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers insbesondere bei Zahlungsverzug, ist das IgB berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, er wäre schriftlich erklärt worden. In der Pfändung der Kaufsache durch IgB liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme der Kaufsache ist das IgB zu deren Verwertung befugt; der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Auftraggebers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

8.3 Hat der Auftraggeber die unter dem Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder Dienstleistung vor der Bezahlung weiterveräußert, tritt er von den Gesamtansprüchen aus dieser Veräußerung gegen den Dritten schon jetzt die Forderung in Höhe des Rechnungsbetrages für die gelieferte Ware oder Dienstleistung an IgB ab. Diese Abtretung hat der Auftraggeber dem Dritten mit der Weiterveräußerung anzuzeigen.

9. Export

9.1 Für den Fall, daß der Auftraggeber von dem IgB gelieferte Ware oder Dienstleistung exportiert, weist das IgB darauf hin, daß der Auftraggeber die Bestimmungen des deutschen Außenhandelsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung zu beachten hat.

9.2 IgB weist ferner darauf hin, daß die von ihr gelieferte Ware oder Dienstleistung in- und ausländischen Kontrollbestimmungen unterliegen kann. Eine vom Verkäufer vorgenommene Einstufung der Ware oder Dienstleistung oder Dienstleistung als ausfuhrbewilligungspflichtig oder frei ist ohne Gewähr, unbeschadet, ob sie schriftlich oder mündlich gegeben wurde, und entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Überprüfungspflicht.


10. Schlußbestimmungen

10.1 Im kaufmännischen Verkehr ist Westerburg der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten. Das IgB ist jedoch nach ihrer Wahl berechtigt, Klage beim Gericht des Wohn- und Geschäftssitzes des Auftraggebers einzureichen.

10.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

10.3 Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen.

 

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