GHS (Globally Harmonized System)
Seit 20.01.2009 ist die EU-GHS-VO in Kraft und kann angewendet werden.
Inverkehrbringer in der EU können sich aussuchen, ob sie ihre Stoffe und Zubereitungen (Gemische) nach den "alten" RL 67/548/EWG bzw. 1999/45/EG oder bereits nach der neuen EU-GHS-VO einstufen, verpacken und kennzeichnen.
Verplichtend wird die VO erst zum 01.12.2010. Für Zubereitungen/Gemische gilt sogar eine verlängerte Frist bis zum 01.06.2015. Eine Doppelkennzeichnung ist verständlicherweise nicht zulässig.
Ein Vergleich mit der “alten” RL sollte möglichst früh durchgeführt werden, um die Zeit für die Umstellungen zu nutzen.
Neben der Einführung neuer Grenzwerte und Kriterien für die Gefährlichkeit von Stoffen sowie neuer Gefahrensymbole, werden auch die R- und S-Sätze durch sog. H- (Gefahrenhinweise) und P-Sätze (Sicherheitshinweise) ersetzt werden.
Dabei wird wesentlich mehr H- als R-Sätze und damit eine deutlich differenziertere Beschreibung der Gefährlichkeitsmerkmale geben.
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