Förderprogramm „VerMat”
Programm für die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen zur rentablen Verbesserung der Materialeffizienz (VerMat)
Antragsberechtigte
KMU gemäß EU-Definition
- max. 250 Mitarbeiter
- max. 50 Mio. € Jahresumsatz bzw. 43 Mio. € Jahresbilanz
Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern bei besonders riskanten oder innovativen Projekten
Zielbranchen
- Herstellung von Metallerzeugnissen
- Herstellung von Anlagen zur Elektrizitätserzeugung
und -verteilung
- Herstellung von Kunststoffwaren
- Chemische Industrie (ohne Grundstoffindustrie)
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als Projektförderung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt Die Zuwendung wird als „De-minimis“-Beihilfe ausgereicht (max. 100.000 € in drei Jahren) Gefördert werden nur die Kosten der fachlichen Beratung, keine Förderung sonstiger Kosten, keine Investitionsförderung
Erstberatung Max. 67% bis zu einer Fördersumme von 10.000 €
Vertiefungsberatung Max. 33% bis zu einer Fördersumme von 99.000 €
Ziele
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch:
- Unterstützung von KMU beim Erkennen von Möglichkeiten zur Verringerung des Materialeinsatzes und genauer Lokalisation dieser Einsparpotenziale
- Anregung der Unternehmen zu kontinuierlichen Anstrengungen für eine Verbesserung der Materialeffizienz
Förderungsgegenstand
Erstberatung
- Quantitative Darstellung der Stoffströme
- Ermittlung der innerbetrieblichen Materialverluste
- Betriebswirtschaftliche Betrachtung der daraus resultierenden Einsparpotenziale
- Darstellung und Bewertung von Möglichkeiten zur Realisierung der Einsparpotenziale
Vertiefungsberatung
- Detailliertere Planung der unternehmensspezifischen Maßnahmen
- Beratung über staatliche Förderung und andere Finanzierungsquellen für diese Maßnahmen
- umfassende Begleitung und Unterstützung der KMU während der Umsetzungsphase
Sonstige Bedingungen
- Jedes KMU kann nur einmal Förderung für Erst- und Vertiefungsberatung erhalten
- Das Projekt darf nicht durch andere öffentliche Institutionen (Bund, Länder, EU) gefördert werden
- Kein Insolvenzverfahren o. Ä. für Unternehmen oder deren Inhaber
- Die Berater müssen bei der demea akkreditiert sein
- Beratervertrag nicht vor Antragseingang
Evtl. aufschiebende Wirkung im Vertrag vereinbaren
Bevorzugt gefördert werden Vorhaben mit der begründeten Aussicht auf eine möglichst hohe, zuverlässige, zeitnahe und messbare absolute Ergebnissteigerung beim Zuwendungsempfänger oder bei den Zielgruppen des Impulsprogramms Materialeffizienz
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