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Gefahrstoffe

Seit 1. 1. 2005 ist die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft.

Anlass für die Novellierung der Gefahrstoffverordnung ist die Anpassung der bisherigen Gefahrstoffverordnung an das EG-Recht, (EG-Gefahrstoffrichtlinie 98/24/EG).

Wichtige Neuerungen bzw. Änderungen gegenüber der alten Gefahrstoffverordnung sind:

  • Mittelpunkt der neuen Gefahrstoffverordnung ist die Gefährdungsbeurteilung. Somit wurde die Gefahrstoffverordnung an das konzeptionell neu gestaltete Arbeitsschutzrecht, wie es im Arbeitsschutzgesetz verankert ist, angepasst. Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von einer fachkundigen Person durchgeführt werden.
  • Neu eingeführt wurden die Begriffe Tätigkeit, Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) und biologischer Grenzwert. Die bisherigen Grenzwerte MAK, TRK, BAT und Auslöseschwelle fallen weg.
  • Neu ist auch das so genannte Schutzstufenkonzept mit insgesamt vier Schutzstufen. Das Spektrum - der Gefährdungen und Maßnahmen - reicht von Schutzstufe 1 bei Tätigkeiten ohne "Totenkopf"-Stoffe, geringer Stoffmenge und niedriger Exposition bis zu Schutzstufe 4 bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchbarkeitsgefährdenden Stoffen.
  • Darüber hinaus sind jetzt in der Gefahrstoffverordnung neben arbeitsmedizinischen Pflichtuntersuchungen auch Angebotsuntersuchungen vorgesehen.

Quellen:
- Internetseiten des Bundesanzeiger-Verlags  als
Nur-Lese-Version zur Verfügung.

- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) im PDF-Format (druckbar)

 

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