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GHS

GHS

G
lobally Harmonized System

Globales Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
GHS ist Grundlage einer weltweiten Vereinheitlichung bestehender nationaler Systeme.

Bisherige Unterschiede in den Regelungen für den Transport von Gefahrgütern und in den Regelungen für den Umgang mit Gefahrstoffen werden damit aufgehoben.

Ziel ist das Erleichtern des globalen Warenverkehrs.

Kernelemente :
einheitliche Kennzeichnungselemente
einheitliche Einstufungskriterien
einheitliches Sicherheitsdatenblatt

Kennzeichnungselemente :
Piktogramme ( vgl. bisher Gefahrensymbole)
Signalwort
Gefahrenbezeichnung (vgl. bisher die R-Sätze)
Vorsichtsmaßnahmen (vgl. bisher die S-Sätze)


Das GHS hat Auswirkungen auf das Transport- und Chemikalienrecht.
Symbole lösen alte Gefahrensymbole ab.
Durch geänderte Einstufungsgrenzen kommt es zu einer Fülle von Umstufungen von Stoffen und dadurch auch zu
Neukennzeichnungen von Gebinden.

Diese Auswirkungen werden noch von Vielen unterschätzt und werden erhebliche Auswirkungen haben.

Das GHS (Verordnung Nr. 1272/2008 vom 16.12.2008, "EU-GHS-VO") das am 31.12.2008 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde, ist am 20.1.2009 in Kraft getreten.

Daher darf das GHS bereits ab sofort anwenden, aber die Anwendung ist noch nicht verbindlich, das wird sie erst zum 1.12.2010. Für Zubereitungen/Gemische gilt sogar eine verlängerte Frist bis zum 1.6.2015.

Also keine Panik, es bleibt genug Zeit für die Umstellung, es sollte aber jetzt damit begonnen werden !


Informationen zum GHS bietet die UNECE im Internet an

http://www.unece.org/trans/danger/publi/ghs/ghs_welcome_e.html

 

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